Gemeinsam mit unseren Kunden wollen wir einen dauerhaften Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit in der Arbeitswelt leisten.

Nur gut ausgebildete Mitarbeiter helfen ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, Krankenstände zu senken und Kosten für das Unternehmen zu sparen.

Alle Schulungen werden nach den neusten DGUV / BG Richtlinien durchgeführt.

Wir schulen deutschlandweit in Ihrer Firma.

Bagger; Bau; Baustelle; Tiefbau; Hochbau; Maschine; Erdbau; Industrie; Bauindustrie; Baugewerbe; Baufirma; Bauarbeiten;

Schulungen

Wir schulen deutschlandweit, vor Ort in Ihrem Unternehmen für:

  • Fahrer von Gabelstapler, sonstige Flurförderzeuge (Staplerschein)
  • Fahrer von Erdbaumaschinen (Baggerschein)
  • Führer von Industriekranen, z. B. Brücken-, Schwenk-, Portal- und Säulenkran (Kranschein)
  • Führer von LKW-Ladekranen (Kranschein)
  • Bediener von Hubarbeitsbühnen (Arbeitsbühnenschein)
  • Jährliche Unterweisung (gesetzliche Pflicht des Unternehmers gemäß §12 ArbSchG) für alle oben aufgeführte Arbeitsmittel

Warum bei Ihnen vor Ort?

  • Reibungsloser Ablauf: Die Schulung erfolgt auf Ihren Gerätschaften - ihre Mitarbeiter können sofort eingesetzt werden
  • Minimierung Ihrer Kosten: Sie sparen die Anfahrts-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für Ihre Mitarbeiter
  • Gewohnte Umgebung: Es erlaubt Ihren Mitarbeitern eine Unterweisung in Ihrem bekannten Umfeld

Alle Schulungen basieren stets auf den aktuellen DGUV / BG Vorschriften.

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Großbaustelle; Bagger; Krane; Erdarbeiten; Tiefbau; Hochbau; Bauindustrie

Beratung

Kontinuierlich steigende und sich stetig ändernde Anforderungen an die Arbeitssicherheit hinsichtlich:

  • Nachweispflichten gegenüber der BG
  • Schulungsniveau und -qualität
  • Haftungsfragen

führen zu einem gestiegenen bürokratischen Arbeitsaufwand abseits des Kerngeschäfts Ihrer Firma. 

Wir:

  • bieten eine umfassende Statusanalyse Ihrer Arbeitssicherheitsstandards an
  • sprechen Empfehlungen aus, welche Schulungen und Dokumentationen wirklich notwendig sind
  • schulen, falls gewünscht, den möglichen Bedarf
  • bieten eine langfristige Zusammenarbeit an, damit das gewünschte Arbeitssicherheitsniveau dauerhaft gehalten wird. Zudem wird dadurch der Versicherungsschutz für den Unternehmer kontinuierlich gewährleistet
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Über uns

Hintergrund:

Die Aus- und Weiterbildungen, im Bereich Arbeitssicherheit, sind gesetzlich geregelt im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV) und vertiefend ausgestaltet in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Diese werden inhaltlich durch Vorschriften und Regeln konkretisiert, welche die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht. Sie haben bindenden Charakter für alle in Deutschland tätigen Unternehmen.


Die Notwendigkeit der Ausbildung und Unterweisung, ergibt sich auch aus dem Unfallgeschehen.

Resultierend aus Nichtbeachtung und Fahrlässigkeit, im Umgang mit den Arbeitssicherheitsregeln, kommt es im Jahr durchschnittlich zu 10 tödlichen Unfällen im Bereich der Flurförderzeuge. In der Bauindustrie lag die Anzahl der tödlichen Unfällen in 2022 bei 74 Personen. Das bedeutet im Durchschnitt mindestens ein tödlicher Unfall pro Woche!

In der Gesamtsumme wurden in 2022 in Deutschland rund 792.000 Arbeitsunfälle in Betrieben registriert.

Dies entspricht einem Rückgang von -2% gegenüber 2021. Diese leichte Entspannung ist größtenteils der COVID 19 Pandemie geschuldet (DGUV Arbeitsunfallgeschehen 2022). 


Ohne einen speziellen Führerschein mit dem dazugehörigen Zertifikat und die spezifische Beauftragung durch den Unternehmer, darf das Unternehmen dem Mitarbeiter das Führen und Benutzen von entsprechenden Arbeitsmitteln (z. B. Bagger, Lader, Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen, Krane, Teleskopstapler, etc.) nicht erlauben.

Bei Verstößen haftet der Unternehmer und es können Bußgelder und Haftstrafen verhängt werden.

Bei einem Nachweis der groben Fahrlässigkeit kann der Unternehmer, von den Berufsgenossenschaften, zusätzlich regresspflichtig gemacht werden.


Daher gilt für alle Unternehmer: Keine Beauftragung eines Mitarbeiters zum Führen eines Arbeitsmittels ohne vorherige Schulung und Unterweisung!


Unser Angebot für Sie:

Alle Schulungsleistungen, die von Ageru Arbeitsschutz durchgeführt werden, erfolgen durch unsere zertifizierten Ausbilder.

Diese richten sich zu 100% nach den gesetzlichen Vorgaben und nach den spezifischen Vorschriften und Regeln der DGUV mit ihren angegliederten Berufsgenosschenschaften.


Unsere Ausbilder nehmen regelmäßig an Fortbildungskursen teil, um den hohen Standard unserer Schulungen zu sichern. Zudem werden unsere Schulungsunterlagen ständig auf die neuesten Vorgaben, Vorschriften und den Regeln der Rechtssprechung überprüft und aktualisiert. Somit sichern wir ein kontinuierlich hohes Schulungsniveau.


Durch die von uns angebotenen Schulungen, wird das Risiko von möglichen Verstößen und daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen minimiert. Das Leben der Mitarbeiter wird nicht unnötig gefährdet.

Dies trägt auch zu einer geringeren Krankheits- und Ausfallquote bei und steigert die Mitarbeiterzufriedenheit. 


Wir beraten Sie gerne, um mit unserem Fachwissen sicherzustellen, daß Sie das Risiko, notwendige Schulungen zu übersehen, minimieren.


Lassen Sie sich Ihr individuelles Schulungsangebot erstellen.

Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns.


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